Kostenerstattung

Ich führe eine privatärztliche Praxis. Durch eine korrekte Aufklärung, dies besonders im Erstgespräch, möchte ich ein vertrauensvolles Arzt – Patientenverhältnis schaffen. Deshalb lesen Sie die unten angeführten Bemerkungen in Ruhe durch.

Es wird nach der privaten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ-1996) abgerechnet. Es besteht keine allgemeine Kassenzulassung.
Kassenpatienten besuchen mich häufig und sind herzlich willkommen (siehe weiter unten weiterführende Erklärungen!)

1. PRIVAT VERSICHERTE UND BEIHILFEBERECHTIGTE

Sie werden immer im Voraus über nicht erstattungsfähige Leistungen informiert (sowohl mündlich, wie auch schriftlich). Unter die meist nicht erstattungsfähigen Medikamente fallen vor allem pflanzliche, homöopathische oder Vitaminpräparate. Dies gilt sowohl für Beihilfeberechtigte, als auch für Privatversicherte. Einige Patienten haben besondere Tarife, die auch Naturmittel, Homöopathika beinhalten. Lesen hierzu bitte genau Ihren Tarif durch!

Bei den ärztlichen Leistungen sind das zum Beispiel die Körpergewebeanalyse (Spezialgerätanalyse Bioimpedanz, A1409), die Spezial-Bauchschlagader Elastizitätsgefäßmessung (Arteriographie), die eingehende präventive Gen Beratung, Die Ernährungsberatung (A33),  die zeitaufwendige und ausführliche Impfberatung mit Medikamentenplan bei individuellen Auslandsreisen u.a. nicht erstattungsfähig. Die Leistungsziffer 70 (Krankschreibung) wird von den meisten Behilfestellen nicht erstattet. Diese müssen wir Ihnen allerdings in Rechnung stellen. Generell werden die oben aufgeführten Dinge im Erstgespräch immer ausführlich (mündlich und schriftlich) besprochen.

Immer mehr, meist jüngere Patienten schließen einen privaten Krankenversicherungs-Vertrag mit einem hohen Selbstbehalt pro Jahr (zum Beispiel 800 oder 1.000 Euro) ab. Spezialtarife schließen auch einen reduzierten ärztlichen Gebührentarif ein. Bitte teilen Sie uns dies unbedingt vorher mit. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nicht im Nachhinein, trotz auch nochmals erfolgter Befragung im Erstgespräch, dann erneut die komplette Rechnung ändern.

Sie erhalten selbstverständlich von uns einen schriftlichen Behandlungsvertrag mit darin auch angehängten ausführlichen Gebührenordnungsziffern bei Ihrer Erst-Vorstellung.

Sie gehen einen Behandlungsvertrag direkt mit dem Arzt ein. Das heißt, Ihre Krankenkasse ist hier nicht vertraglich eingebunden. Sollte Ihre Krankenkasse trotz eingehender Aufklärung durch uns vorher (mündlich, schriftlich) Leistungen verweigern, dann ist der Arzt angehalten, Sie bei der Rückforderung zu unterstützen. Dennoch sind Sie verpflichtet die Gebühren zu bezahlen. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass ich nicht bei Beträgen unter 100 Euro aufwändige Schriftsätze mit gegebenenfalls aufwendigen Befundberichterstattungen leisten kann.

2. KOSTEN FÜR KASSENPATIENTEN

Die mit den allgemeinen Kassen abrechnenden Patienten sind herzlich willkommen. Ich habe viele Patienten in Betreuung (Gesundheits-Check-up, Ernährungsberatung, Behandlung von Gewichtsproblemen, Stoffwechselstörungen, ganzheitliche Allergieberatung, Kopfschmerzen, Migräne, chronisches Schmerzsyndrom, chronische Rückenschmerzen –  das ganzheitliche Konzept).

Die Erstvorstellung (mindestens 30 Minuten: € 95,- analog privater Gebührenordnung GOÄ-1996). 

Die weiteren Kosten werden in der Erstvorstellung ausführlich besprochen. Im Schnitt ist nur ein weiterer, meist aber sehr ausführlicher und intensiver Termin (einschließlich Untersuchung und Konzepterstellung-1h) erforderlich (1h: € 195,-). In wenigen Fällen ist dann ein nochmaliger Termin erforderlich (30 Minuten; € 95,-). Die Abrechnung erfolgt analog der privaten ärztlichen Gebührenordnung GOÄ 1996.

FÜR ALLE PATIENTEN GELTEND

Die Kosten für Bescheinigungen für Ämter, Schulen, Gutachten (zum Beispiel für Lebensversicherungen- GOÄ-1996: 80, 85) sind in der privaten Gebührenordnung aufgeführt. Eine grundsätzliche Erstattungspflicht durch Krankenkassen ergibt sich hierdurch nicht.

Generell bitte ich um Verständnis dafür, dass ich bei Beträgen unter € 100,- keine ausführlichen und zeitaufwändigen Schreiben mit eingehenden Begründungen erstellen kann, z.B. wenn die Beihilfestelle, trotz vorheriger Aufklärung durch mich, ausführliche Bescheinigungen mit Befundberichten bei Naturmitteln oder Homöopathika anfordert.

Eine Voraufklärung wird immer durchgeführt wegen möglicher Nichterstattung! Es ist aber selbstverständlich, dass ich Sie ordnungsgemäß in Ihrem Anliegen bei unklaren Dingen mit Ihrer Kasse unterstütze.